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Artikel:
Die Vereinten Nationen - Das Völkerrecht und seine Institutionen
24.08.2010
Dieser Artikel beschäftigt sich mit den Vorstellungen der UN-Charta über die internationale Sicherheit in einer vom Recht bestimmten Welt und mit den Fortschritten, die seit 1945 erzielt werden konnten.
Für die meisten Menschen ist das Völkerrecht ein Buch mit sieben Siegeln, und selbst Experten beschreiben es als „amorph und schlüpfrig". Das scheint besonders für die Bestimmungen zu gelten, die den Weltfrieden und die internationale Sicherheit regeln sollten: Überall klaffen Lücken. Schon die Interpretation der Grundlagen ist umstritten und die Durchsetzung nur in einzelnen Fällen möglich. Das Ende des Kalten Krieges rief ironischerweise in den USA gerade jene Kräfte auf den Plan, die eher die nationale Souveränität stärken wollten statt das internationale Recht. Diese negative Einstellung der einzig noch verbliebenen Supermacht schränkt die Herrschaft des Rechts in den internationalen Beziehungen erheblich ein.
Die Charta der Vereinten Nationen - ein großer Sprung nach vorn
Am Abend des Ersten Weltkriegs bezeichnete ein deutscher Politiker in einer berühmt gewordenen Formulierung internationale Verträge als „einen Fetzen Papier". Viele der heutigen nationalistischen Konservativen vor allem in den USA bespötteln das Völkerrecht (und einige Verträge) als unnötiges und überflüssiges Instrument, als Bedrohung der nationalen Souveränität und als Freibrief für Schurkenstaaten. Tatsächlich weist das internationale System erhebliche Einschränkungen auf: Die Rechtsprechung der Gerichtshöfe ist begrenzt, die Durchsetzungsmöglichkeiten für Urteile sind schwach bis inexistent; bis vor kurzem gab es noch keine feststehenden Mechanismen für die Verhaftung und gerichtliche Verfolgung von Einzelpersonen. Insgesamt ist die Lage also weitaus schlechter als bei den gängigen Modellen nationaler Rechtsordnung, in der Polizei, Gerichte und Gefängnisse Hand in Hand arbeiten, um potenzielle Übeltäter abzuschrecken und tatsächliche zu bestrafen.
Dennoch umfasst das Völkerrecht einen umfangreichen Korpus von Gesetzen, Maßnahmen und Institutionen. Die UN-Charta schuf eine neue und in vielfacher Hinsicht radikale Grundlage für die internationale Sicherheit, deren Prinzipien auf Hugo Grotius zurückgehen, den „Begründer des Völkerrechts" aus dem 17. Jahrhundert. Doch geht die Charta weiter, indem sie zum ersten Mal die Nichtanwendung von Gewalt auf globaler Ebene festschrieb und damit das seit Jahrhunderten akzeptierte Recht auf gewaltsame militärische Eroberung für ungültig erklärte. Außerdem forderte die Charta Gleichberechtigung und das Recht auf nationale Selbstbestimmung und förderte damit die nach dem Krieg wachsende Welle der Entkolonialisierung, die weltweit die alten Grenzen verrückte. Und sie schuf die Grundlage für weitere bahnbrechende Unternehmungen zur Sicherung der universellen Menschenrechte und Freiheiten und zum Kampf gegen auf Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion beruhende Diskriminierungen.
Die Charta leistete beachtenswerte Arbeit, indem sie nach dem Zweiten Weltkrieg die Puzzlestücke des Völkerrechts zu einem ganzen zusammenfügte, um einen Neubeginn zu wagen. Das Status des Internationalen Gerichtshofs, das der Charta eingefügt und so von allen Mitgliedern befürwortet wurde, listete Quellen auf, die von Gerichten bei der Beurteilung zwischenstaatlicher Auseinandersetzungen verwendet werden sollen:
- internationale Konventionen und Verträge;
- das durch zwischenstaatliche Praktiken geschaffene internationale Gewohnheitsrecht; und
- allgemeine Rechtgrundsätze, die von den maßgebenden Rechtssystemen auf der Welt anerkannt werden.
Verträge sind für die Beziehungen zwischen Staaten unverzichtbar. Sie regulieren den Welthandel und die Kommunikation, bestimmen das diplomatische Verhalten, setzen internationale Maßstäbe für den Umgang mit der Umwelt usw. Ihre Gültigkeit resultiert daraus, dass die Signaturstaaten eines Vertrags darin übereinkommen, sich an seine Bestimmungen zu halten. Wo es angemessen erscheint, können spezielle Gremien deren Einhaltung überwachen oder Strafen für Vertragsverletzungen festlegen. Abrüstungsvereinbarungen und regionale Verteidigungsbündnisse wie NATO oder ANZUS enthalten wesentliche Bestimmungen des internationalen Sicherheitssystems. Das gilt auch für Verträge wie den Antarktis-, den Weltraumpakt und die Vereinbarungen über atomwaffenfreie Zonen auf unserem Planeten.
Aber der Motor des Völkerrechts für die Beilegung von Auseinandersetzungen zwischen Staaten ist die UN-Charta mit ihrer Vision kollektiver Sicherheit durch ein globales Rechtssystem. Bereits in ihrer Präambel ist von „Verpflichtungen" gegenüber dem Völkerrecht die Rede, und Artikel 1 spricht in eindeutiger Weise von den „Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts". Artikel 2 verlangt von den Mitgliedstaaten, Auseinandersetzungen „mit Hilfe friedlicher Mittel" beizulegen und die „Androhung oder Anwendung von Gewalt" gegen die „territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates" zu unterlassen. Jeder Staat, der den Vereinten Nationen beitritt, akzeptiert diese Verpflichtungen.
Die Anwendung von Gewalt erlaubt die Charta ganz explizit nur zum Zweck der Selbstverteidigung und auf der Basis einer Entscheidung des Sicherheitsrates. Anderseits ist laut Artikel 2.7 die UN-Intervention nicht erlaubt, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, „die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staats gehören". Jedoch bleibt die mögliche Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII davon unberührt. Während Artikel 2.7 lange Zeit für Diktaturen aller Art als Schutzschild vor einer Intervention von außen diente, ist der Pendel in den letzten 30 Jahren auf die andere Seite geschwungen und hat die Frage aufgeworfen, wo der neue Ruhepunkt liegt.
Außerdem setzte die Charta auch die Tradition internationaler Rechtsinstitutionen fort, indem sie den Ständigen Gerichtshof für Völkerrecht aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg zum Internationalen Gerichtshof machte. Bei Internationalen Rechtstreitigkeiten ist der Sicherheitsrat gehalten, die Parteien an den Internationalen Gerichtshof zu verweisen. Das klingt zwar gut, doch ist der IGH ein Elfenbeinturm, der sich weit über die Niederungen der Diskussionen im Sicherheitsrat und die Realität bewaffneter Konflikte erhebt.
Autoren des Artikels:
Alison Broinowski,
unterrichtet an der Fakultät für Asienwissenschaften an der Australischen Nationaluniversität.
James Wilkinson,
war Beamter im diplomatischen Dienst der USA.
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