Hacker - das Ethos der neuen Kämpfe im Internet-Zeitalter

Thema: Softwareentwicklung | Datum: 20.02.2011

Autor: Christof Ohm

 

Softwarepiraterie ist „die unautorisierte Speicherung, Vervielfältigung oder Verbreitung von Softwareprogrammen". Die Definition verweist auf ein Dilemma strafrechtlich argumentierender Hackerverfolgung. Sie nimmt das Eindringen in Computersysteme - da massenhaft erfolgend - aus der Verfolgung heraus; zu verfolgen seien hingegen Infopiraten („Weitergabe der erlangten Informationen"), Softwarepiraten, Cracker. Infopiraten, Softwarepiraten, Crackern sind ebenso wie Eindringen gemeinsam, dass sie Eigentumsgrenzen überschreiten. Allerdings - die Argumente werden unten im Einzelnen ausgearbeitet - sind Computervernetzung, Internet und World Wide Web ein Umbruch der materiell-technischen Produktivkräfte, der eine enorme Leichtigkeit der Grenzüberschreitung und damit eine Krise des klassischen Eigentumskonzepts zur Folge hat, so dass „Hackerethik" als eine Art Graswurzelrebellion gegen schematische staatliche Verfolgung die Grenzen ganz anders zieht und für eine praktisch wirksame, weil selbstbestimmte Regulierung von Hackerverhalten wichtig wird. Die oben genannten Praxen lassen sich zu drei unterschiedlichen Aktionsebenen zusammenfassen:

  • Eindringen in fremde Systeme,

  • Info- und Softwarepiraterie: Beschaffung und allgemeine Verteilung von Daten/Programmen,

  • Hacken, das eigentlich Crashen, planmäßiger Systemzerstörung nahe ist (hier ist als gefährlichste und für Rechnernutzer inhumanste Form des Crashens exemplarisch Produktion und Verteilung von Viren zu nennen).

Eine positive Definition - sie macht begreifbar, warum „Hacker" zum Ehrentitel für Mitglieder ganz unterschiedlicher Hacker-Kulturen geworden ist - findet man bei Eric S. Raymond, dem Kompilator / Verfasser von „The New Hacker's Dictionary"; es enthält über 2000 Einträge, wird im Internet mit dem Namen „Die Jargon-Datei" vorgehalten und dort ständig aktualisiert. Privatform elektronischer Netze als Quelle ihrer Verletzlichkeit - Phänomenologie der Hacker-Attacken Unentdeckt einzudringen und zu agieren gelingt dem Hacker, indem er sich zum digitalen Doppelgänger eines der vielen User macht. Eines der klassischen Verfahren besteht darin, dass der Hacker ausfindig macht, welche Benutzernamen es in der Institution gibt, der das Computernetzwerk gehört. Er wählt es per Modem an, gibt den Benutzernamen ein und versucht durch Eingabe verschiedener Passwörter herauszufinden, mit welchem Passwort sich der Benutzer bisher eingeloggt haben könnte. Im Zeitalter des Internet gibt es von Hackern für Hacker geschaffene Infrastrukturen: zum Herunterladen offerieren Webseiten, deren Adressen leicht zu beschaffen sind, differenzierte Benutzungsanleitungen und Programme zum Ausspähen der Schwachstellen von Netzwerken, zum Herunterkopieren und Entschlüsseln dort gespeicherter verschlüsselter Passwortdateien etc. Wird der Hacker fündig, verwandelt er sich in den digitalen Doppelgänger des „legalen" Users, und es öffnet sich ein Raum für ein Spektrum von Aktionen, zum Beispiel fürs bloße Inspizieren, aber auch fürs Herunterkopieren oder Ändern von Informationen, Programmen etc, auf die bisher nur der User Zugriff hatte, in dessen Namen sich der Hacker eingeloggt hat. Vielen Hacker war und ist es schon ein Hochgenuss, überhaupt ins fremde virtuelle Territorium eingedrungen zu sein. In weiterführender empirischer Forschung wäre zu unterscheiden zwischen der Dimension der Lust an der weltweiten Datenreise - diese Lust artikulieren die von Eckert und anderen interviewten Hacker mehrfach und ihr können sie beim heutigen Entwicklungsstand des Internet sanktionsfrei frönen - und der Dimension der Lust, die darin wurzelt, dass der Hacker Grenzen überschreitet, die durch Privateigentum und Herrschaftsmacht gesetzt sind. Psychoanalytisch inspirierte Deutungsversuche, die männliche Geschlechtsidentität und symbolisch ausgelebtes Penetrationsverlangen ins Spiel bringen, verfehlen die formationsspezifische Determination der Hackerlust: sie wurzelt eher in der karnevalesken Machtumkehrung, darin, dass enteignete Verfügungsmacht symbolisch-virtuell, für einen kurzen Zeitraum, wieder angeeignet wird.

 

Autor: Christof Ohm

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